Kriegswirtschaft

Kriegswirtschaft
Wirtschaftsordnung, in der für militärische Zwecke bei formaler Gewährleistung der individuellen Gewerbefreiheit und des Privateigentums an den Produktionsmitteln der Markt-Preis-Mechanismus bei ausgedehntem staatlichem  Dirigismus größtenteils außer Kraft gesetzt und durch ein administrativ-bürokratisches Allokations- und Verteilungssystem auf der Basis von Ge- und Verboten ersetzt wird. Wegen der faktischen Dominanz der staatlichen Planung handelt es sich bei der K. um eine  Zentralverwaltungswirtschaft.

Lexikon der Economics. 2013.

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